Canon-Service bei kaputtem Gehäuse

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Andiline
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Canon-Service bei kaputtem Gehäuse

Beitrag von Andiline »

Hallo, ich habe zuletzt mit dem Canon WP-DC21 und der G9 unter Wasser fotografiert. Im letzten Urlaub (nach 9 Monaten und max 20 TG) hatte ich einen Sprung in der Verschlussschnalle. Zunächst dachte ich, da hätte einer Blei drauf geworfen, danach wurde mir jedoch gesagt, das könne auch Hersteller-/Materialfehler sein, weil der Riss an einer Stelle begann, die sehr sensibel ist und mit Blei auch nicht leicht zu erreichen...

Habe das Gehäuse zu Canon geschickt, mit der Bitte zu prüfen, ob es sich um einen Materialfehler handelt und wenn nicht, mir das Ganze unrepariert zurück zu schicken. Heute morgen bekam ich einen Kostenvoranschlag, in der mir mitgeteilt wird, dass Canon für Zubehörteile keine Herstellergarantie übernimmt und ich mich an den Verkäufer wenden soll (der sich allerdings tot stellt). Eine Reparatur soll inkl. MWSt. und Versand 42 Euro kosten, unrepariert soll ein Kostenvoranschlag 20 Euro kosten, was mich mit MWSt. und Versand dann 37 Euro kosten würde. Die Frage ist aber, ob ich den Kostenvoranschlag zahlen muss, weil ich diesen ja nicht haben wollte. Dass Canon keine Garantie übernimmt für Produkte, auf denen Canon drauf steht, finde ich auch unter aller Kanone, aber Canon ist für Service und Kulanz ja offenbar eh nicht bekannt...

Aber die Frage ist derzeit nur, ob ich den Kostenvoranschlag zahlen muss.... (werde mich heute Abend aber auch nochmal bei Gesetzen schlau machen).

Gruss, Andrea
Olympus OM-D E-M5 im Nauticam-Gehäuse, Inon D2000w/ Über Wasser: Canon 5D MarkII + 7D - Canon 15-85 mm, 24-105 mm, 50 mm Makro, 100 mm Makro und weitere Spielzeuge.. ;-)

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RogerT
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Beitrag von RogerT »

Hai Andrea,

rein rechtlich ist dein Ansprechpartner der Verkäufer und nicht Canon.
Wenn der sich tot stellt, kann ihn ein entsprechendes Schreiben eines Rechtsanwalts schnell wiederbeleben... denn nach 9 Monaten bist du noch in der gesetzl. Gewährleistung.

Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einer 11 Monate alten Canon, mein Verkäufer hatte sich zwar gemeldet, mir aber gesagt er sammle die Geräte und schickt die dann selber nach Canon - das könne ich abkürzen und die Kamera gleich dort einreichen. Canon verweigerte die Reparatur und erpresste mich dann regelrecht:
Kostenvoranschlag (den ich nie beauftragt hatte) kostete so um die 30.-, dazu der Rücktransport für ca. 20.- zusammen also rund 50.- (für eine kleine Ixus) -
alternativ verschrotten sie die Kamera für mich für rund 45.-.
Das bedeutete für mich, mind. 45.- für Nichts bezahlen.

Das Ganze ging dann auch mit Anwalt hin und her, irgendwann habe ich dann die 50.- bezahlt um Ruhe zu haben, die Kamera selber repariert und bei ebay verkauft.

Ich werde mir nie wieder irgendetwas von Canon kaufen. Der "Service" ist absolut unterirdisch, aber der ist heute bei den im Endeffekt austauschbaren Produkten entscheidend.

Du wirst bei Canon wohl nicht um die "Gebühren" herum kommen. Und danach wendest du dich an den Verkäufer, zur Not mit Anwalt (Rechtschutz?).

Gruss
Roger
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Andiline
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Beitrag von Andiline »

Hallo Roger, genau die Frage nach dem Prozedere (ob ich das Gehäuse an ihn oder Canon schicken muss) hat mir der Verkäufer nicht beantwortet, nachdem erstmal eine mail kam, dass ein Hersteller-/Materialfehler nicht vorliegen könne, weil die Canon-Gehäuse 1a-Qualität seien. Ich erwarte von einem 150 Euro-Gehäuse keine 1a-Qualität, aber ich erwarte eigentlich auch, dass ich Ersatz bekomme, wenn ohne mein Verschulden etwas kaputt geht.

Ich denke, im Endeffekt werde ich es wohl reparieren lassen und dann versuchen, zumindest diese Kosten über ebay wieder raus zu holen. Ob ich es auf einen Rechtsstreit mit dem Verkäufer ankommen lasse, weiß ich noch nicht, aber ich denke, eher nicht.

Danke schonmal für die Info, war hilfreich!

LG
Andrea
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RogerT
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Beitrag von RogerT »

Hai Andrea,

für so etwas habe ich zwei Dinge:
1. eine Rechtsschutzversicherung
2. einen guten Anwalt

ich spreche im Reklamationsfall grundsätzlich den Verkäufer an, es sei denn, die gesetzl. Gewährleistung ist abgelaufen und ich habe noch Herstellergarantie; dafür ist auch der Hersteller der Ansprechpartner. Bei gesetzl. Gewährleistung immer der Verkäufer, und der kommt aus dieser Nummer auch nie heile raus, nur teurer... :D

Bei der gesetzl. Gewährleistung gibt es von mir genau 1 Ansprache an den Verkäufer, reagiert er nicht, geht die Sache sofort an den Anwalt. Ich bin nicht auf der Welt um mich zu ärgern, dafür gibt es Anwälte...es ist deren Job. Ein guter Anwalt hält einen auch aus der Sache raus, ich habe keine Lust und keine Zeit, mich um diese Sachen zu kümmern. Ab und zu kommt vielleicht noch ein Anruf wegen einer Auskunft, aber ansonsten meldet er mir irgendwann später Vollzug und überweist das Geld.

Ich bin es inzwischen echt Leid, mich von jedem Hanswurst im Internet über den Tisch ziehen zu lassen. Das schnelle Geld wollen alle machen, aber wehe, es geht mal etwas daneben und es ist Service gefragt... :oops: dann kennen einen diese Shops nicht mehr und versuchen sogar, gesetzl. Regelungen zu umgehen.

Ich würde den Verkäufer nicht damit durchkommen lassen, außerdem hast du nur Arbeit damit, so wie du es jetzt vor hast. Wenn dein Gehäuse eine Sprung oder Riss an einer Stelle hat, wo man nichts so einfach rauffallen lassen kann (also etwas verwinkelt oder versteckt) liegt offensichtlich ein Materialfehler vor, da stehen deine Chancen sehr gut - allerdings ohne Rechtschutz immer ein Risiko. Vor Gericht bekommt niemand sein Recht, nur sein Urteil.

Gruß Roger
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Andiline
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Beitrag von Andiline »

Roger, Du hast ja Recht. Ich werd`s mir nochmal überlegen. Sehe am Sonntag meine Freundin, deren Chef ich immer in Anspruch nehme, wenn ich anwaltliche Hilfe brauche. Werde mit ihr nochmal sprechen. Und muss auch nochmal mit dem sprechen, der mir erst gesagt hat, dass das keine Bleitasche gewesen sein muss... ;)

Danke Dir auf jeden Fall schonmal für Deine Hilfe!

LG
Andrea
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Christian F.
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Beitrag von Christian F. »

Hi,

vor einigen Jahren hatte ich mal ein Canon WP Gehäuse für mein S40-.
Auch hier war irgendwann ein Haarriss am Verschluss sichtbar. Ich habe es
bei Foto Koch, Düsseldorf gekauft und auch dort reklamiert. Nach einiger Zeit
habe ich ein kpl. neues Gehäuse erhalten.

Ob Foto Koch es nach Canon oder irgendwo anders hin geschickt hat weiss
ich nicht. Ich fand den Service damals sehr gut und zügig.
Viele Grüße Christian

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und Ikelite Blitze DS-125 & DS-50 sowie TillyTec LED2000 Videolampen

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Andiline
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Beitrag von Andiline »

Nun ja, ich hatte meins über ebay bei einem Fotoladen gekauft, bei dem ich schon mehrfach Objektive gekauft hatte. Dass ich bei denen nichts mehr kaufe, ist ja wohl klar. Bei dem Gehäuse war es aber nötig, weil es das vor einem Jahr für die G9 kaum noch gab. Ich muss mal schauen... aber wenn ich es reparieren lasse und dann bei ebay reinstelle, kriege ich hoffentlich zumindest einen Teil der Kosten wieder raus. Das ganze Gehäuse war eh ursprünglich nur als Back-Up gedacht. Mein neues Ikelite für die G11 habe ich vorgestern bekommen und die G9 habe ich auch schon gar nicht mehr. :)

LG
Andrea
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Mike-Dive
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Beitrag von Mike-Dive »

Hallo,
noch als Ergänzung ... bei Canon sind die UW Gehäuse in der Ersatzteilliste geführt und darauf gibt der Hersteller nur 6 Monate Garantie bzw. gar keine.
der Händler hat aber 2 Jahre Gewährleistung geht also für 3/4 der Zeit voll ins Risiko und manche der I-Net Kistenschieber denken darüber nicht nach.... Hauptsache billiger und raus damit wenns dann ein Problem gibt steht er dumm da und versucht das natürlich auf den Hersteller abzuwälzen und wenn der ihn im Regen stehen lässt Pech gehabt. Ich weiß schon warum ich nicht alles verkaufe was es so auf dem UW Fotomarkt gibt nur damit mein I Net shop tausende Artikel führt die übrigens so gut wie keiner der einschlägigen Händler alle am Lager hat die werden so oft erst nach Bestellung beschafft und grade durchgereicht nur so kann diese Kalkulation funktionieren. Der Kunde bezahlt Vorkasse und der Händler bestellt beim Lieferanten somit keine Lagerhaltung und Zwischenfinanzierung gibt es aber Lieferprobleme ist der Kunde der Dumme der mit einer kurzfristigen Lieferung rechnet. Ich kenne Fälle da hat so was schon Monate gedauert und der Kunde war erst mal sein Geld los ...... kippt der Händler dann um wird es ganz böse denn an Platz 1500 der Gläubigerliste ist wohl mit Totalausfall der Rückforderung zu rechnen.

aber so ist das heute eben immer billig billig .....

Michael
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always a little step ahead


ne Menge Kram um Fotos UW zu machen. z. B. DSLR Canon, Olympus, Nikon, usw
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Andiline
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Beitrag von Andiline »

Also, Canon hatte es also jetzt tatsächlich geschafft, das Gehäuse zu reparieren. War gut abgepaßt, dass der UPS Mann mir am ersten Tag nach dem Urlaub den Zettel einwarf, dass er Geld von mir haben wolle. Da ich gleich auf der anderen Strassenseite einen Mailboxes Laden (gehören zu UPS) habe, habe ich ihm am nächsten Morgen eine Botschaft hinterlassen, dass ich abends das Geld dort abgeben würde. Am 3. (und letzten) Auslieferungsversuch sollte das also im Mailboxes Laden passieren. Dummerweise hat aber die Frau ihrem Mann nicht gesagt, dass ich das Geld dort hinterlegt hatte bzw. wo sie es hingetan hatte. Ist das Gehäuse also wieder zu Canon zurückgeschickt worden. Ich war stinkesauer, habe dann bei Canon angerufen und der Mensch dort war supernett und hat mir gesagt, er würde das gleich wieder rausschicken, wenn es bei ihnen ankam.

Diese Woche war ich auf Geschäftsreise und habe im Mailboxes Laden den Betrag hinterlegt, weil es klar war, dass das dann diese Woche in die nächste Runde gehen würde. Die Frau sagte dann zu mir, wenn es mehr kosten würde, würden sie das Geld vorlegen (vorlegen? Als ich ob ICH das bezahlen würde... *kopfschüttel*). Ich habe erstmal nichts gesagt. Als ich gestern Abend wiederkam, hatte ich den Zettel im Briefkasten, dass das Gehäuse bei Mailboxes wäre. Bin ich es heute morgen abholen gegangen und mir wurde dann zu meinem Erstaunen gesagt, dass es keine weiteren Kosten gegeben hätte. DAS hat mich dann doch sehr erfreut, weil ich das nicht erwarte hätte (und ich brauchte mich nicht mit der Frau rumschlagen, dass sie für ihren Fehler bezahlen soll... ;) ).

VG
Andrea
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blubb-blubb
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Re: Canon-Service bei kaputtem Gehäuse

Beitrag von blubb-blubb »

Ich wärme diesen uralten Thread mal auf für ein wenig Klugscheißerei :mrgreen:

Grundsätzlich:
1. Jeder Verkäufer haftet dafür, dass eine verkaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ohne Mängel ist.
2. Da das BGB Vertragsfreiheit vorsieht, kann der Verkäufer die Haftung ganz oder teilweise ausschließen, er darf aber keine Mängel arglistig verschweigen.
3. Diese berühmten 2 Jahre sind eine Verjährungsfrist, d.h. innerhalb dieser Zeit muss der Käufer einen Mangel rügen.
4. Der Käufer muss einen gerügten Mangel beweisen.

Und nun zu den Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf:
5. Wenn der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer ist, dann die ein Haftungsausschluß unzulässig, nur die Schadenersatzansprüche dürfen eingeschränkt werden.
6.Die Verjährungsfrist darf bei Neuwaren nicht weniger als 2 Jahre und bei Gebrauchtwaren nicht weniger als 1 Jahr betragen.
7. Desweiteren gilt für die ersten 6 Monate eine Beweisumkehr, d.h. bei einer Mängelrüge muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache keinen Mangel hatte.
8. Bei Versandartikel ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Zeitpunkt, wenn der Verbraucher die Ware in Empfang nimmt.

Im Klartext:
Ein Unterwassergehäuse muss zum Zeitpunkt des Erhalts zum üblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sein, d.h. es muss die vorgesehene Kamera bis zu der angegebene Tauchtiefe vor Wasser schützen und mit den Bedienelementen müssen Bilder gemacht werden können. Also das, was ein Käufer typischerweise erwarten kann.

Der Käufer bekommt aber keine "Haltbarkeitsgarantie", dass dies über mehrere Jahre hinweg so sein wird oder für eine bestimmte Anzahl von Tauchgängen. Das BGB kennt im §443 so eine Haltbarkeitsgarantie - der Verkäufer oder ein Dritter (i.a. der Hersteller) können eine derartige Garantie aussprechen, habe ich für ein Unterwassergehäuse aber noch nie gehört.

Bei der 6monatigen Beweisumkehr gehen die Juristen davon aus, dass die Sache "den Keim des Versagens" schon in sich getragen hat, der Mangel aber erst mit zeitlicher Verzögerung zu Tage getreten ist. Bei so einer Verschlussschnalle könnte z.B. das Plastikgranulat für den Spritzguß an einem Tag nicht genug erwärmt worden sein und eine Charge hatte unsichtbare Mikrorisse. Nach mehrmaligen Öffnen und Schließen hat das Plastik dann an dieser Stelle nachgegeben und es gab einen sichtbaren Riss.

Die Aussage des Händlers "...ein Hersteller-/Materialfehler nicht vorliegen könne, weil die Canon-Gehäuse 1a-Qualität seien" ist natürlich Unfug. Aber ein Hinweis auf die Bestimmungen des BGB (9 Monate nach dem Kauf!) und die Bitte, den Mangel nachzuweisen, hätten ausgereicht. Ohne Gutachten geht das nicht und dessen Kosten sind erheblich höher als die 40 € für ein Ersatzteil. Es gibt durchaus viele Händler (deren Preise i.a. nicht die billgisten sind!), die auch wenige Tage vor Ablauf des 2Jahresfrist einfach ein Ersatzgerät liefern, aber verpflichtet sind sie dazu nicht.

Und als Techniker sage ich mal ketzerisch: Warum sollte ein Schlag auf die Verschlussschnalle - egal ob mit einem Bleigewicht oder auf andere Weise - nicht zu einem Haarriss an einer anderen Stelle führen? Im geschlossenen Zustand steht die gesamte Schnalle unter mechanischer Spannung, kommt eine dynamische Belastung hinzu, kann die Elastizitätsgrenze durchaus überschritten werden und das macht sich am ehesten an der dünnsten Stelle bemerkbar.
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